Jagdgenossenschaft Ronneburg
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Ronneburg lädt alle Jagdgenossen zur jährlichen Mitgliederversammlung

am 10.05.2023 um 18.00 Uhr in den Bürgersaal Ronneburg

ein. Jagdgenossen sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche Eigentümer bejagdbarer Flächen (Ackerland, Grünland, Wald) in den Gemarkungen Ronneburg, Grobsdorf und Raitzhain sind.

Tagesordnung:
– Bericht des Jagdvorstehers, Kassenführers und der Rechnungsprüfer
– Bericht des Jagdpächters
– Diskussion
– Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers für das Jahr 2022
– Sonstiges

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die Schriftform erforderlich. Da eine Erbengemeinschaft sich nur durch eine Stimme vertreten lassen kann, hat der Vertreter eine schriftliche Vollmacht aller Erben der Gemeinschaft vorzulegen. Für juristische Personen handeln ihre satzungsmäßig berufenen Organe. Wir weisen darauf hin, dass Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen zur Weiterführung des Jagdkatasters und zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte durch die Vorlage von Grundbuchauszügen nachzuweisen sind.

Rainer Vogel
Jagdvorsteher