Jugendschöffen gesucht


Für die in diesem Jahr anstehende Wahl von Schöffen und Jugendschöffen sucht der
Landkreis Greiz Bewerberinnen und Bewerber. Damit für die Jahre 2024 bis 2028 die
Jugendschöffen der Schöffengerichte und Strafkammern gewählt werden können, sind vom
Landkreis Greiz Vorschläge beim Amtsgericht einzureichen, die vorher vom
Jugendhilfeausschuss zu beschließen sind.

Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagliste im Landkreis
Greiz wohnen. Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen
Staatsbürgern im Altern von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege, die bei den Amts- und
Landgerichten in Verhandlungen gegen Jugendliche mitwirken. Sie sind mit gleichem Recht
und gleicher Stimme in den Hauptverhandlungen beteiligt wie die Berufsrichter. Der
Jugendschöffe soll durch seine Berufs- und Lebenserfahrungen ein entsprechendes
Rechtsempfinden zur Geltung bringen. Bewerberinnen und Bewerber für das Amt eines
Jugendschöffen sollten deshalb erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren
sein.

Die Ausübung mehrerer Schöffenämter ist nicht möglich.

Die Anzahl der Schöffen ist darauf ausgelegt, dass jeder grundsätzlich maximal zwölf Mal im
Jahr eingesetzt wird.

Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagliste für die Wahl als Jugendschöffe können im
Landratsamt Greiz, Jugendamt, Dr.-Rathenau-Platz 11 telefonisch unter der Ruf-Nr.
03661/876317 oder per Email unter elke.may@landkreis-greiz.de abgefordert werden.
Im Übrigen ist die Bewerbung für dieses Ehrenamt nicht an eine bestimmte Form gebunden.
Sie sollte aber Geburtsname, Familienname, Vorname, Familienstand, Tag und Ort der
Geburt, Wohnanschrift, Beruf und jetzige Tätigkeit sowie frühere Schöffentätigkeiten
enthalten. Die Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen wäre von Vorteil.
Die Bewerbungen sind bis zum 31.03.2023 bei o.g. Adresse einzureichen!