Lärmaktionsplan
Die Durchführung der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen ist in Thüringen eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie dient dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. Grundlage der in fünfjährigen Rhythmus zu erarbeitenden Lärmaktionsplanung ist die 2017 durchgeführte Lärmkartierung der TLUG Jena. Diese Kartierung gibt Aufschluss, wo an den Hauptverkehrsstraßen mit negativen Lärmauswirkungen zu rechnen ist. In Ronneburg sind dies die Geraer Straße, der Bereich Markt und der Beerwalder Weg in Raitzhain. In einem Lärmaktionsplan (LAP) sollen Maßnahmen zur Bekämpfung der schädlichen Lärmauswirkungen zusammengefasst werden.
Der Stadtrat der Stadt Ronneburg hat in seiner Sitzung am 19.09.18 beschlossen, den Entwurf eines LAP zur öffentlichen Diskussion zu stellen. Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes erfolgte hier auf der Internetseite und im Ronneburger Anzeiger 09/2018 vom 21.09.2018. Am 24.10.2018 wurde der Lärmaktionsplan im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorgestellt und diskutiert. Die von den Bürgern vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in den LAP eingearbeitet.
Am 29.11.2018 hat der Stadtrat der Stadt Ronneburg in öffentlicher Sitzung den LAP beschlossen. Dieser ist damit in Kraft getreten.
EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, Abschluss der Lärmkartierung 2022, Beginn der Lärmaktionsplanung 2024
In Thüringen wurde im Rahmen der Kartierung die durch Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB (A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 – 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00 – 06:00 Uhr.
Gleichzeitig wird die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung auf der Interseite des TLUBN veröffentlicht. Sie finden die Kartierung unter den Themenbaum „Luft, Lärm und Emission“ auf folgender Seite:
https://www.tlubn.thueringen.de/kd/