EINWOHNERMELDEAMT

Telefon: 036602 / 536-26
Fax: 036602 / 536-100
E-Mail: Einwohnermeldeamt at ronneburg.de

Öffnungszeiten:
Di: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Do: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Der Haupteingang ist wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
Für das Standes- und Einwohnermeldeamt ist weiterhin grundsätzlich eine Vorab-Terminvereinbarung notwendig.
Termine können während der Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch vereinbart werden. Gern können Sie
uns auch eine E-Mail an stadt@ronneburg.de mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer senden,
wir rufen Sie umgehend zurück.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Danke

> Alle nachfolgenden Formulare sind PDF-Dokumente.<

Information gemäß Art. 13 DSGVO für Inhaber von Pässen.pdf
Information gemäß Art. 13 DSGVO für Inhaber von Personalausweisen.pdf

Information gemäß Art. 13 DSGVO für meldepflichtige Personen.pdf

Personalausweise können nach erfolgreicher Beantragung durch den Antragsteller auch von bevollmächtigten Personen abgeholt werden. Hierfür benötigt der Abholer eine entsprechende (Abholungsvollmacht PA + RP) vom Ausweisinhaber. Diese Vollmacht kann auch zur Abholung von Reisepässen verwendet werden.

Übermittlungssperre von persönlichen Daten:

Gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde kann Widerspruch erhoben werden. Sofern sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf!
Formular: Übermittlungssperre


Reisepass (Gültigkeit: 10 Jahre; Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre)

vorzulegende Unterlagen bei Beantragung:

  1. Identitätsnachweis (z.B. alter Reisepass oder gültiger Personalausweis)
  2. Urkunde (Geburtsurkunde oder Familienstammbuch)
  3. ein biometrisches Passbild (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als 1 Jahr
  4. wenn Antragsteller noch keine 18 Jahre, müssen beide Elternteile mitwirken
    (mind. 1 Sorgeberechtigter mit dem Kind und Vollmacht des 2. Sorgeberechtigten oder bei allein Sorgeberechtigten: Sorgeberechtigter mit dem Kind und dem entspr. Nachweis des Jugendamtes)

Gebühr: 70,00 EURO (bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 EURO)


Expressreisepass (Gültigkeit: 10 Jahre; Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre)

bei Dringlichkeit, innerhalb von 3 Werktagen im Schnellverfahren

vorzulegende Unterlagen bei Beantragung:

  1. Identitätsnachweis (z.B. alter Reisepass oder gültiger Personalausweis)
  2. Urkunde (Geburtsurkunde oder Familienstammbuch)
  3. ein biometrisches Passbild (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als 1 Jahr
  4. wenn Antragsteller noch keine 18 Jahre, müssen beide Elternteile mitwirken
    (mind. 1 Sorgeberechtigter mit dem Kind und Vollmacht des 2. Sorgeberechtigten oder bei allein Sorgeberechtigten: Sorgeberechtigter mit dem Kind und dem entspr. Nachweis des Jugendamtes)

Gebühr: 102,00 EURO (bei Personen unter 24 Jahren: 69,50 EURO)


vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr)

vorzulegende Unterlagen bei Beantragung:

  1. Identitätsnachweis (z.B. alter Reisepass oder gültiger Personalausweis)
  2. Urkunde (Geburtsurkunde oder Familienstammbuch)
  3. ein biometrisches Passbild (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als 1 Jahr
  4. wenn Antragsteller noch keine 18 Jahre, müssen beide Elternteile mitwirken
    (mind. 1 Sorgeberechtigter mit dem Kind und Vollmacht des 2. Sorgeberechtigten oder bei allein Sorgeberechtigten: Sorgeberechtigter mit dem Kind und dem entspr. Nachweis des Jugendamtes)

Gebühr: 26,00 EURO


Personalausweis (Gültigkeit: 10 Jahre; Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre)

vorzulegende Unterlagen bei Beantragung:

  1. Identitätsnachweis (z.B. alter Personalausweis oder Reisepass)
  2. Urkunde (Geburtsurkunde oder Familienstammbuch)
  3. ein biometrisches Passbild (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als 1 Jahr
  4. wenn Antragsteller noch keine 16 Jahre, müssen beide Elternteile mitwirken
    (mind. 1 Sorgeberechtigter mit dem Kind und Vollmacht des 2. Sorgeberechtigten oder bei allein Sorgeberechtigten: Sorgeberechtigter mit dem Kind und dem entspr. Nachweis des Jugendamtes)

Gebühr: 37,00 EURO (bei Personen unter 24 Jahren: 22,80 EURO)


vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: 3 Monate)

vorzulegende Unterlagen bei Beantragung:

  1. Identitätsnachweis (z.B. alter Personalausweis oder Reisepass)
  2. Urkunde (Geburtsurkunde oder Familienstammbuch)
  3. ein biometrisches Passbild (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als 1 Jahr
  4. wenn Antragsteller noch keine 16 Jahre, müssen beide Elternteile mitwirken
    (mind. 1 Sorgeberechtigter mit dem Kind und Vollmacht des 2. Sorgeberechtigten oder bei allein Sorgeberechtigten: Sorgeberechtigter mit dem Kind und dem entspr. Nachweis des Jugendamtes)

Gebühr: 10,00 EURO


Kinderreisepass ab 01.01.2024: keine Beantragung mehr möglich


Aktualisierung und / oder Verlängerung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024 nicht mehr möglich


Ausstellung steuerliche Lebensbescheinigung

vorzulegende Unterlagen:

  1. Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  2. Kind muss mit Hauptwohnung gemeldet sein
  3. Ausstellung erfolgt auf Antrag an Personen, die im ersten Grad mit dem minderjährigen Kind verwandt sind (Nachweis erforderlich)

gebührenfrei


Erteilung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung § 18 BMG

vorzulegende Unterlagen:

  1. persönliche Vorsprache
  2. Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

Gebühr je Bescheinigung: 8,00 EURO
gebührenfrei für soziale Zwecke


Erteilung einer Meldebescheinigung, die größeren Aufwand verursacht

vorzulegende Unterlagen:

  1. persönliche Vorsprache
  2. Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

Gebühr je Bescheinigung: 16,00 EURO – 40,00 EURO je nach Aufwand


Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (§ 44 BMG)

vorzulegende Unterlagen:

  1. persönliche Vorsprache mit Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) oder
  2. schriftliche Anfrage

Gebühr je Einwohner: 11,00 EURO, für gewerbliche Zwecke 13,00 EURO


Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft (§ 45 BMG)

vorzulegende Unterlagen:

  1. persönliche Vorsprache mit Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) oder
  2. schriftliche Anfrage

Gebühr je Einwohner: 14,00 EURO


Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht

vorzulegende Unterlagen:

  1. persönliche Vorsprache mit Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) oder
  2. schriftliche Anfrage

Gebühr je Einwohner: 16,00 EURO – 40,00 EURO gemäß Aufwand


Anmeldung § 17 BMG (bei Umzug innerhalb der Gemeinde und bei Zuzügen von außerhalb)

innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

vorzulegende Unterlagen:

  1. persönliche Vorsprache
  2. Personalausweis, wenn vorhanden: Reisepass, wenn kein Dokument vorhanden eine Geburtsurkunde
  3. Wohnungsgeberbestätigung
  4. Erklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug Minderjähriger.pdf

gebührenfrei


Abmeldung § 17 BMG (nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich)

vorzulegende Unterlagen:

  1. persönliche Vorsprache
  2. Personalausweis, wenn vorhanden: Reisepass
  3. Wohnungsgeberbestätigung

gebührenfrei


Beantragung von Führungszeugnissen (einfach oder erweitert)
Belegart N (Privatführungszeugnis)

vorzulegende Unterlagen:

  1. persönliche Vorsprache
  2. Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  3. Geburtsname der Mutter

Gebühr: 13,00 EURO


Belegart O (Behördenführungszeugnis)

vorzulegende Unterlagen:

  1. persönliche Vorsprache
  2. Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  3. Geburtsname der Mutter
  4. Anschrift der zuständigen Behörde
  5. Verwendungszweck

Gebühr: 13,00 EURO


Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
Belegart 1 (Selbstauskunft) – Auszug aus dem Gewerbezentralregister

vorzulegende Unterlagen:

  1. persönliche Vorsprache
  2. Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  3. Geburtsname der Mutter
  4. Verwendungszweck oder Geschäftsnummer

Gebühr: 13,00 EURO


Belegart 2 (Auskunft zur Übersendung an eine Behörde) – Auszug aus dem Gewerbezentralregister

vorzulegende Unterlagen:

  1. persönliche Vorsprache
  2. Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  3. Geburtsname der Mutter
  4. Verwendungszweck oder Geschäftsnummer
  5. Anschrift der zuständigen Behörde

Gebühr: 13,00 EURO


Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
Jeder volljährige Bürger kann formlos einer Datenübermittlung widersprechen.

gebührenfrei


Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein für Jugendliche unter 18 Jahren

vorzulegende Unterlagen:

  1. persönliche Vorsprache
  2. Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

gebührenfrei