STANDESAMT

Im Ronneburger Standesamt erhalten sie, für den unten stehenden Zuständigkeitsbereich Beurkundungen von Geburt, Vaterschaft oder Kirchenaustritten oder können Eheschließungen schließen.

Foto: Stadtarchiv Ronneburg

Zuständigkeitsbereich:

Das Standesamt Ronneburg ist zuständig für Personenstandsangelegenheiten

  • der Stadt Ronneburg
  • der Verwaltungsgemeinschaften „Am Brahmental“ , Sitz Großenstein
  • der Verwaltungsgemeinschaften „VG Wünschendorf/Elster“, Sitz Seelingstädt und Wünschendorf.
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Foto: Stadtarchiv Ronneburg

Kontakt:

Stadtverwaltung Ronneburg
Standesamt
Markt 1 – 2
07580 Ronneburg
Tel.: 036602 / 536 21
Fax: 036602/ 536 100
E-Mail: stadt [at] ronneburg.de

Standesbeamte: Herr Regel

Sprechzeiten:

Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Information gemäß Art. 13 DSGVO für Standesamt

Aufgabenbereiche:

  • Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen, Sterbefällen
  • Beratung und Anmeldung zur Eheschließung (Auskunft über vorzulegende Unterlagen)
  • Durchführung der Eheschließungen
  • Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligung oder Zustimmung der Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Fortführung der Personenstandsbücher (ab 1876)
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden früherer Jahre, die im Bereich des Standesamtes Ronneburg beurkundet wurden)
  • Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen

Eheschließung:

Ehen werden an jedem Wochentag und am Samstag nach Vereinbarung geschlossen. Auf Wunsch werden diese im Rittersaal des Schlosskomplexes durchgeführt. Der Rittersaal, im Anfang der 90er Jahre restaurierten Schloss Ronneburg, erstrahlt in vollem Glanz. Sagen Sie „Ja“, umgeben von der Aura längst vergangener Zeiten in stilvollem Ambiente. Liebevoll restauriert, bietet er den feierlichen Rahmen für Ihre Hochzeit. Eine musikalische Begleitung am Flügel gibt Ihrer Trauung dabei eine ganz besondere Note. Lassen Sie sich verzaubern von dem einzigartigen Charme dieses historischen Ronneburger Wahrzeichens und genießen Sie das besondere Flair.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen zusätzliche Serviceleistungen bei Eheschließungen im Rittersaal:

  • die Ausrichtung des Sektempfangs nach der Trauung
  • die Verewigung am Hochzeitsbaum im Schloßgarten.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche…
… fast alles ist machbar!

rittersaal_baum

Foto: Stadtarchiv Ronneburg

„Der schönste Tag im Leben“ sollte rechtzeitig geplant werden. Besuchen Sie uns zu einem ersten Informationsgespräch. Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um das Standesamt.


Gebühren:

Die standesamtlichen Gebühren sind ab 01.01.2009 nicht mehr bundeseinheitlich gleich geregelt. Ab diesem Zeitpunkt bestimmen die einzelnen Bundesländer die Gebühr. Nachstehend die wichtigsten Tarife in Thüringen ab 01.01.2011. Die weiteren Gebühren erfragen Sie bitte im Standesamt.


Prüfung der Ehevoraussetzungen, der Voraussetzungen zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Gebühr: 50,00 €


Prüfung der Ehevoraussetzungen, der Voraussetzungen zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
Gebühr: 100,00 €


Vornahme der Eheschließung
1.    in den Amtsräumen des Standesamtes
1.1. während der allgemeinen Öffnungszeiten
Gebühr: 20,00 €

1.2. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
Gebühr: 70,00 €

2.    außerhalb der Amtsräume des Standesamtes (Rittersaal)
2.1. während der allgemeinen Öffnungszeiten
Gebühr: 80,00 €

2.2. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
Gebühr: 150,00 €

bei Vornahme der Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigem Standesamt, zusätzlich zur Gebühr nach 1.1 oder 2.2: 40,00 €

3. Ausstellung von Personenstandsurkunden, eines beglaubigten Registerauszuges
Gebühr: 10,00 €

4. Erteilung einer Auskunft aus dem Personenstandsbuch
Gebühr: 10,00 €

5. Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften
Gebühr: 25,00 €


Für Eheschließungen im historischen Ambiente des Rittersaales im Ronneburger Schloß fällt ein zusätzliches Entgelt für die Nutzung der städtischen Einrichtung an.
Entgelt für den Rittersaal: 200,00 €


– Erklärung eines Kirchenaustritts
Gebühr: 30,00 €