EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, Abschluss der Lärmkartierung 2022, Beginn der Lärmaktionsplanung 2024
In Thüringen wurde im Rahmen der Kartierung die durch Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB (A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 – 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00 – 06:00 Uhr.
Gleichzeitig wird die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung auf der Interseite des TLUBN veröffentlicht. Sie finden die Kartierung unter den Themenbaum „Luft, Lärm und Emission“ auf folgender Seite:
https://www.tlubn.thueringen.de/kd/
Thüringer Landesamt für Umwelt Bergbau und Naturschutz
Jena