Im Rahmen von Stellenausschreibungen sehen wir Ihrer Bewerbung gern entgegen. Das Personalamt, Tel: 036602 / 536-19 steht hierbei für Auskünfte zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens gern zur Verfügung.
Bewerbungsanschrift:
Stadtverwaltung Ronneburg
Markt 1 – 2
07580 Ronneburg
oder
per E-Mail: personal@ronneburg.de
Bei Bewerbungen via E-Mail bitten wir darauf zu achten, dass die Gesamtgröße der Anhänge 5 Megabyte nicht überschreitet. Es werden aus-schließlich Anhänge im PDF-Format akzeptiert.
Stellenausschreibung Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (m/w/d)
Die Stadtverwaltung Ronneburg, Landkreis Greiz, sucht ab 01.04.2025 eine/n Fachangestellte/n für Bäderbetriebe für das Sommerbad Ronneburg in Vollzeit (39 Std./ Woche).
Ihre Aufgaben:
- Beaufsichtigung des Badebetriebes im Sommerbad und Betreuung der Besucher und Badegäste im Zwei-Schicht-System
- bei entsprechender Qualifikation Überwachung, Kontrolle und Wartung der technischen Anlagen und Einrichtungen sowie Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten
- Durchführung von Vorbereitungsarbeiten zu Saisonbeginn und -ende
- Pflege und Bewirtschaftung der Außen- und Grünanlagen
- Mitwirken bei Veranstaltungen
- während der Wintermonate erfolgt der Einsatz im Sportzentrum und Bauhof
Fachliche und persönliche Anforderungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene Berufsausbildung als Fachangestellter für Bäderbetriebe oder als Schwimmmeistergehilfe (m/w/d)
- Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als zwei Jahre)
- Bereitschaft zum Schicht- und Wochenenddienst (Dienstzeiten sind ggf. wetterabhängig)
- Teamfähigkeit und Bereitschaft zur gegenseitigen Unterstützung
- Loyalität, eine eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft
- Technisches Grundverständnis sowie Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Bädertechnik und Wasseraufbereitung sind von Vorteil
Wir bieten Ihnen:
- eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem vielseitigen und abwechslungsreichen Aufgabengebiet
- ein unbefristetes und sicheres Arbeitsverhältnis
- die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgung, VWL, Jahressonderzahlung, Steuerfreier Sachbezug, Schichtzulage sowie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, 30 Tage Urlaub etc.)
- die Vergütung richtet sich nach der Entgeltordnung des TVöD-VKA
- Fort- und Weiterbildungen
Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail an personal@ronneburg.de oder per Post an Stadtverwaltung Ronneburg, Personalamt, Markt 1-2, 07580 Ronneburg. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Rehnelt vom Personalamt unter der Telefonnummer 036602 / 536-19 gern zur Verfügung.
Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht. Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Datenschutz: Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach § 6 Abs. 1 lt. a DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.
Reisekosten und Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Bei Bewerbungen via E-Mail bitten wir darauf zu achten, dass ausschließlich Anhänge im PDF-Format akzeptiert werden und die Gesamtgröße der Anhänge 5 Megabyte nicht überschreitet.
Stellenausschreibung Schiedsstelle (m/w/d)
Im Schiedsamt der Stadt Ronneburg sind zwei Stellen einer Schiedsperson neu zu besetzen. Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird vom Stadtrat für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Berufung der Schiedsperson erfolgt durch das Amtsgericht Gera.
Ihre Aufgabe:
Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Das Amt des Schiedsmannes bzw. der Schiedsfrau soll daher von einer Person übernommen werden, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt ist. Für die Ernennung müssen gemäß § 3 Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) folgende persönlichen Voraussetzungen gegeben sein:
(1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:
- wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;
- eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
- eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;
- eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.
(2) Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer
- bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
- bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.
Für die Tätigkeit der Schiedsperson zahlt die Stadt Ronneburg eine Aufwandsentschädigung. Es besteht außerdem die Möglichkeit, an entsprechenden Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. Die Kosten hierfür trägt ebenfalls die Stadt Ronneburg.
Bei Interesse richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung per E-Mail an personal@ronneburg.de oder per Post an Stadtverwaltung Ronneburg, Personalamt, Markt 1/2, 07580 Ronneburg. Für weitere Auskünfte steht Ihnen vom Ordnungsamt unter der Telefonnummer 036602/536-18 gern zur Verfügung.
Stand 06.05.2025