Auftragnehmer der Stadtverwaltung Ronneburg können ihre Rechnungen prinzipiell auf drei Wegen an die Stadtverwaltung Ronneburg richten:
- Postalisch an: Stadtverwaltung Ronneburg, Markt 1-2, 07580 Ronneburg
- Als eine pdf-Datei (E-Mail-Anhang) an die E-Mail Adresse: rechnung@ronneburg.de
- Als E-Rechnung unter Verwendung der Leitweg-ID über die zentrale Rechnungseingangsplattform
Zu 3. E-Rechnung / Leitweg-ID
Über die zentrale Rechnungseingangsplattform können Sie komfortabel eine E-Rechnung erzeugen oder eine bereits erstellte Rechnung hochladen und an die Stadtverwaltung Ronneburg senden. Hierzu müssen Sie sich lediglich einmalig auf der Rechnungseingangsplattform registrieren. Nach der Registrierung melden Sie sich auf der Rechnungseingangsplattform an, geben die Rechnungsdaten ein und senden die Rechnung dann unter Verwendung der Leitweg-ID der Stadt Ronneburg an die Stadtverwaltung Ronneburg.
Die Zentrale Rechnungseingangsplattform erreichen Sie über folgenden Link:
Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen und senden als eingereicht und der Stadtverwaltung Ronneburg zugestellt angesehen.
Leitweg-ID der Stadt Ronneburg: 16076061-0001-11
Was ist die Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde, hier der Stadtverwaltung Ronneburg. Sie ist das eindeutige Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Stadtverwaltung Ronneburg. Diese ist auf der Rechnungseingangsplattform zwingend anzugeben.
Weiterhin sind folgende Nutzungshinweise zu beachten: Bei der Anschrift auf der E-Rechnung ist die Angabe der Verwaltung zwingend notwendig:
Stadtverwaltung Ronneburg
Markt 1-2
07580 Ronneburg
Anlagen dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 10 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 Megabyte beschränkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass Texteintragungen in der E-Mail nicht berücksichtigt werden. Folgende Formate können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden: PDF-Dokumente, Bilder (PNG, JPEG)
Was ist eine elektronische Rechnung?
Die Europäische Richtlinie 204/55/EU definiert unter Artikel 2 Nr. 1 den Begriff elektronische Rechnung (E-Rechnung) als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und ihre automatische und elektronische Verarbeitung möglich ist. Im Sinne der EU-Richtlinie handelt es sich bei der Rechnung um einen strukturierten Datensatz (in den bei Bedarf rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden können). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung (beispielsweise als PDF) entspricht nicht den Anforderungen der Europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Das bedeutet, dass der strukturierte Datensatz das Rechnungsoriginal ist.
Ab wann gilt die elektronische Rechnung als eingegangen?
Die elektronische Rechnung gilt als eingegangen, sobald sie erfolgreich übermittelt wurde.
Rechtliche Grundlagen zur Umsetzung der E-Rechnung
Die Europäische Richtlinie 204/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen schreibt den Empfang und die Weiterleitung von E-Rechnungen verbindlich vor. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 27. November 2018 entsprechende Vorschriften zur Umsetzung zu erlassen. Entsprechend § 4 a i. V. m. § 18 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz, EGovG-Bund) sowie § 14 des Thüringer Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz, ThürEGovG) ist der elektronische Rechnungsempfang ab dem 27. November 2019 durch alle öffentlichen Auftraggeber in Thüringen umzusetzen.
Stand: 18.05.2026

